pellet zum heizen mit holz in pelletheizung

Förderung Holzheizungen im Kanton Bern

Förderprogramm Energie Zukunft Schweiz

Schweizweit: Attraktives Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz

Flyer Förderprogramm Holzheizungen EZS

Holzheizungen schonen das Klima und fördern die lokale Wertschöpfung. Energie Zukunft Schweiz hilft mit einem attraktiven Förderprogramm Holzheizungen schweizweit günstiger zu machen als fossile Heizungen.
Die Fördergelder stammen von der Stiftung KliK.
Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems (Heizöl oder Erdgas) durch eine Holzheizung (Pellets, Holzschnitzel oder Stückholz) können Sie Fördergeld beantragen. Die Anmeldung ist einfach und ist in wenigen Minuten erledigt. Die Förderbarkeit wird innert Tagesfrist abgeklärt.

Hohe Fördersätze von CHF 360.- pro kW Kesselleistung

Die Klimaprämie wird anhand des Energieverbrauchs des ersten Jahres berechnet und beträgt 18 Rappen pro
kWh respektive CHF 1.8.-/l Erdöl. Dies entspricht bei einer korrekt dimensionierten Heizung CHF 360.-/kW.

Aktuelle, detaillierte Förderbedingungen
siehe Webseite von Energie Zukunft Schweiz

Förderung Holzheizungen im Kanton Bern

Der Kanton Bern unterstützt den Ersatz von Elektro-, Gas- und Ölheizungen durch eine erneuerbare Alternative (Holz, Umgebungswärem, Fernwärme) mit CHF 4'500.-.Zudem sind die Investitionen in die neue Heizung steuerabzugsberechtigt.

Auch der Ersatz Ihrer alten Holzfeuerung durch ein aktuelles Modell wird mit CHF 3'000.- unterstützt.

 

Rahmenbedingungen (nicht abschliessend)

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohnbauten ein GEAK® zu erstellen. Unser GEAK®-Experte Silvan Stähli (silvan <dot> staehli <at> jenni <dot> ch, 034 420 30 25) unterstützt Sie gerne dabei. Mehr Informationen erhalten Sie von ihm oder auf geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.*
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
  • Die neue Heizung muss 100 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken können.
  • Die Warmwasseraufbereitung muss zumindest während der Heizsaison über das neue System erfolgen. (z.B. via Speicher mit integriertem Boiler)

 

* Hinweis: Bei Zusicherungen ab dem 1. Januar 2018 ist für die Auszahlung ein gültiger GEAK® mit der umgesetzten Massnahme zwingend erforderlich. Die Möglichkeit des «GEAK®-Abzugs» also der Reduktion der Beitrags bei fehlendem GEAK® (bei Anlagen) entfällt.

Jenni Energietechnik AG beliefert Sie mit Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen der Marke KWB.
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