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Förderung Thermische Solaranlagen

Förderung Solarthermie

Förderung Grossanlagen ab 70 kW Nennleistung

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es schweizweite Förderungen für solarthermische Grossanlagen. Dank dem neuen Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) wird der Umstieg auf erneuerbare Wärme noch attraktiver.

Wo die Regelung gilt

In der ganzen Schweiz

Wichtigste Fördervoraussetzungen

  • Ersatz einer fossilen oder direkt elektrischen Wärmeerzeugung
  • Mindestleistung von 70 kW
  • Verwendung qualitätsgeprüfter Kollektoren: www.kollektorliste.ch
  • Leistungsnachweis & Überwachung
    Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz erforderlich. Aktive Ertragsüberwachung der Anlage

Förderbeitrag

CHF 2’400 + CHF 1’000 / kW (0,419 kW / m²)

Förderung Anlagen bis 70 kW Nennleistung

Die Förderung von Solarthermieanlagen bis 70 kW ist kantonal geregelt. Der Kanton Bern hat die Förderung beinahe verdoppelt.

Wo die Regelung gilt

Kanton Bern

Fördervoraussetzungen

  • Gebäudealter
    Förderung nur bei bestehenden Gebäuden (Baujahr vor dem 01.01.2012)
  • Art der Anlage
    Neue Anlage, Erweiterung und auch Ersatz, wenn älter als 20 Jahre. Verwendung qualitätsgeprüfter Kollektoren: www.kollektorliste.ch
  • Leistungsnachweis und Überwachung Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz erforderlich. Aktive Überwachung für Anlagen ab 20 kW
  • GEAK-Pflicht
    Nach Abschluss muss für Gebäude der Kategorien 1 bis 6 ein GEAK erstellt werden (auf eigene Kosten)

 

Förderbeitrag

CHF 2’400 + CHF 1’000 / kW (0,419 kW / m²). Maximal 35 % der Anlagekosten


Schon gewusst?

Die Kosten für die Investition lassen sich als Liegenschaftsunterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ausserdem werden Solarthermie-Anlagen nicht amtlich bewertet, sondern mit 20 % ihres Anschaffungswerts im Vermögen besteuert.

So kommen Sie am einfachsten zur Förderung

Kanton Bern - Anlagen bis 70kW

Vorgehen

  • Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem BE-Login-Online-Portal einreichen
  • Bauvorhaben ausführen
  • Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem BE-Login-Online-Portal einreichen

 

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos mit Kollektortyp-Angabe, validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar / EnergieSchweiz
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK inkl. Datenauszug zur Publikation, Foto der Anlage

 

National – Anlagen ab 70 kW

Das nationale Vorgehen wird derzeit vom Bundesamt für Energie ausgearbeitet. Sobald wir weitere Informationen haben, informieren wir Sie hier.

 

Nutzen Sie die Chance auf Fördermittel und investieren Sie in die Zukunft - wir beraten Sie gerne!