Förderung Holzheizung
Der Einbau einer Holzheizung wird in vielen Kantonen und Gemeinden finanziell unterstützt. Je nach Standort und Anlagengrösse sind attraktive Förderbeiträge möglich.
Das Wichtigste in Kürze
Schweizweit:
Klimaprämie bei Ersatz einer Öl- oder Gasheizung
CHF 1.80 pro eingespartem L Heizöl oder m3 Gas. Grob ergibt dies CHF 360 pro kW Heizleistung. (Einfamilienhäuser werden nicht gefördert)
Kanton Bern:
Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizung mit einer Holzheizung liegt CHF 6'000.00 bei einer Heizung mit weniger als 15 kW. Bei leistungsfähigeren Holzheizungen wird die Heizung mit einem Betrag pro kW gefördert. Förderungen Kanton Bern
Ersatz einer Holzheizung mit einer Holzheizung wird bis 30 kW pauschal mit CHF 3'000.00 und ab 30 kW mit CHF 100 / kW gefördert.
Je nach Kanton können die Förderungen attraktiver sein als die Klimaprämie.
Auf energiefranken.ch finden Sie aktuelle Förderungen in Ihrem Kanton.
Schweizweite Klimaprämie
Einfamilienhäuser werden nicht gefördert durch die Klimaprämie.

Beim Umstieg von einer fossilen (Öl oder Gas) auf eine erneuerbare Heizung erhalten Sie attraktive Förderbeiträge. Das einheitliche Förderprogramm “Klimaprämie” gilt schweizweit und unterstützt den Heizungsersatz in Wohnhäusern, Büro- und Gewerbebauten sowie in industriellen Anwendungen.
Förderbeitrag
CHF 1.80 pro eingespartem L Heizöl oder m3 Gas. Grob ergibt dies CHF 360 pro kW Heizleistung.
Wichtigste Förderbedingungen
- Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe
- Auftragsvergabe für den Heizungsersatz noch nicht erfolgt
- CO₂-Verminderungen werden der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Stiftung KliK angerechnet
- im Vergleich mit einer fossilen Heizung "unwirtschaftlich" (wird bei Antragsprüfung durch Energie Zukunft Schweiz berechnet)
- der Heizungsersatz in Einfamilienhäusern (EFH) ist nicht förderberechtigt.
Die Klimaprämie soll andere Förderprogramme nicht konkurrenzieren, im Gegenteil. Die Klimaprämie ergänzt die Schweizer Förderlandschaft ideal und schliesst Förderlücken.
Mehr zur Klimaprämie erfahren sie auf der Förderplattform von Energie Zukunft Schweiz
Förderung Holzheizung Kanton Bern

Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizung
Förderbetrag:
- 0-15 kW: CHF 6'000
- 15-70 kW: CHF 800 + CHF 350 / kW
- 70-500 kW: CHF 360 / kW

Ersatz Holzheizung durch Holzheizung
Förderbetrag:
- 0-30 kW: CHF 3'000
- >30 kW: CHF CHF 100 / kW
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohnbauten ein GEAK® zu erstellen. Mehr Informationen erhalten Sie auf geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Die neu installierte Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
Weitere Voraussetzungen unter