Förderung Solaranlage

Der Einbau einer Solaranlage wird in vielen Kantonen und Gemeinden finanziell unterstützt. Je nach Standort und Anlagengrösse sind attraktive Förderbeiträge möglich – zum Beispiel für Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung oder zur Heizungsunterstützung.

Das Wichtigste in Kürze

Solarthermie: Der Kanton Bern verdoppelte kürzlich die Förderung für thermische Solaranlagen bis zu 70 kW Nennleistung. Unterstützt wird mit CHF 2 400 Grundbeitrag plus CHF 1 000 pro kW, wobei maximal 35 % der Anlagenkosten übernommen werden – sofern bestimmte Voraussetzungen wie validierte Leistungsgarantie (VLG) und ein GEAK nachgewiesen sind.

Photovoltaik: Bei Photovoltaikanlagen bis 150 kW gibt es auf Bundesebene Einmalvergütungen (EIV) bis zu max 30 % der Investitionskosten. Weiter gibt es kantonale Regelungen. So erhalten in der Stadt Bern Hauseigentümerinnen und Eigentümer seit dem 1. Januar 2025 einen einmaligen Förderbeitrag von CHF 80 pro kWp bis 30 kWp bzw. pauschal CHF 2 400 ab 31 kWp

In anderen Kantonen können die Förderbeträge variieren.

Förderung Solarthermie

Bis 70 kW

Bis 70 kW

Regelung: Kantonal

Förderbetrag:

CHF 2’400 + CHF 1’000 / kW (0,419 kW / m²).
Maximal 35 % der Anlagekosten

 

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Fördervoraussetzungen:

  • Gebäude
    • Förderung nur bei bestehenden Gebäuden (Baujahr vor dem 01.01.2012)
  • Art der Anlage
    • Neue Anlage, Erweiterung und auch Ersatz, wenn älter als 20 Jahre. Verwendung qualitätsgeprüfter Kollektoren: www.kollektorliste.ch
  • Leistungsnachweis und Überwachung
    • Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz erforderlich. Aktive Überwachung für Anlagen ab 20 kw
  • GEAK-Pflicht
    • Nach Abschluss muss für Gebäude der Kategorien 1 bis 6 ein GEAK erstellt werden (auf eigene Kosten)

Vorgehen

  • Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem BE-Login-Online-Portal einreichen
  • Bauvorhaben ausführen
  • Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem BE-Login-Online-Portal einreichen

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos mit Kollektortyp-Angabe, validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar / EnergieSchweiz
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK inkl. Datenauszug zur Publikation, Foto der Anlage
Ab 70 kW

Ab 70 kW

Regelung: Bund

Förderbetrag:

CHF 2’400 + CHF 1’000 / kW (0,419 kW / m²).

 

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Fördervoraussetzungen:

  • Gebäude
    • Ersatz einer fossilen oder direkt elektrischen Wärmeerzeugung
  • Art der Anlage
  • Leistungsnachweis & Überwachung
    • Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz erforderlich. Aktive Ertragsüberwachung der Anlage
  • Geak-Pflicht
    • Nachher

Vorgehen

Das nationale Vorgehen wird derzeit vom Bundesamt für Energie ausgearbeitet. Sobald wir weitere Informationen haben, informieren wir Sie hier.

Schon gewusst?

Die Kosten für die Investition lassen sich als Liegenschaftsunterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ausserdem werden Solarthermie-Anlagen nicht amtlich bewertet, sondern mit 20 % ihres Anschaffungswerts im Vermögen besteuert.

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Förderung Photovoltaikanlagen

Bundesebene

Bundesebene

Profitieren Sie vom bundesweiten Förderprogramm für Photovoltaikanlagen. Verschieden Kriterien, wie die Neigung der Paneele, Höhe über dem Meer und Parkplatzüberdachung gewähren mehr Fördergelder. Zudem erhalten Anlagen, welche integriert sind, mehr Vergütungen. Um als integrierte Anlage zu gelten, muss eine Photovoltaikanlage in ein Gebäude integriert sein und eine Doppelfunktion erfüllen, d.h. neben der Energieerzeugung auch als Wetterschutz, Wärmedämmung oder Absturzsicherung dienen.

Pronovo Tarifrechner

Einmalvergütungen (EIV)

KLEIV

 

Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen

  • Anlageleistung: 0 - 99 kW
  • Eigenverbrauch: Ja
  • Vergütung max: 30 %
GRIEV

 

Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen

  • Anlageleistung: ab 100 kW
  • Eigenverbrauch: Ja
  • Vergütung max: 30 %
HEIV

 

Hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

  • Anlageleistung: 0 - 149 kW
  • Eigenverbrauch: Nein
  • Vergütung max: 60 %
Kantonale Ebene

Kantonale Ebene

Zusätzlich zur Förderung durch den Bund sehen einige Kantone und Gemeinden weitere Förderungen für Photovoltaikanlagen vor. Die Website www.energiefranken.ch listet die Schweizer Förderprogramme für Energie und Mobilität auf.

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