Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNGSBEREICH UND GRUNDLAGEN
A. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen der Jenni Energietechnik AG (nachfolgend „Jenni“) und deren Kunden betreffend die Lieferung von Produkten oder Werken von Jenni (nachfolgend „Liefergegenstände“) und der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen von Jenni. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen Jenni und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere abgeschlossenen Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von Jenni ausdrücklich offeriert oder von Jenni ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.
Mit der Bestellung von Liefergegenständen oder Dienstleistungen von Jenni bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Lieferung der Liefergegenstände und die Erbringung der Dienstleistungen durch diese AGB geregelt werden. Jenni behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Publikation für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Jenni und dem Kunden.
AGB und andere Vertragsdokumente des Kunden sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn AGB oder andere Dokumente des Kunden in eine Bestellung oder Auftragsbestätigung des Kunden integriert worden sind oder anderweitig Jenni mitgeteilt worden sind.
B. Offerten und Zustandekommen von Verträgen
Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl. von Jenni sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten.
Soweit die Offerten von Jenni unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit Jenni erst mit dem Datum der Zustimmung durch Jenni zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung durch Jenni. Bestellungen und Auftragsbestätigungen des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss.
Die Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigungen von Jenni enthalten eine Beschreibung der Liefergegenstände und der vereinbarten Dienstleistungen. Sollte keine Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von Jenni oder aus dem von Jenni unterzeichneten schriftlichen Vertrag.
C. Form
Erklärungen in Textform, welche durch Fax oder E-Mail übertragen oder festgehalten werden, gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als eingetroffen.
D. Beschreibung von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl.
Alle in Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekten, Pläne und dgl. enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen. Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die vertragliche Eigenschaft von Liefergegenständen und Dienstleistungen wieder, wenn dies ausdrücklich so angegeben wird.
II. LIEFERGEGENSTÄNDE
A. Gegenstand und Umfang
Gegenstand und Umfang der Liefergegenstände sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt. Nachträgliche Änderungen sind schriftlich zu vereinbaren.
B. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen sämtliche Lieferungen von Liefergegenständen ab Werk Oberburg oder eines Drittherstellers und auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Der Kunde hat die Liefergegenstände nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 10 Werktagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Liefergegenstände als akzeptiert.
C. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
Der Kunde trägt alle Gefahren des Untergangs oder der Beschädigung der Liefergegenstände ab dem Zeitpunkt der Absendung der Waren ab Werk. Sofern eine Transportversicherung abgeschlossen werden soll bittet Jenni um ausdrückliche Mitteilung auf der Bestellung.
Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum von Jenni. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von Jenni mitzuwirken. Der Kunde ermächtigt Jenni, deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
D. Gewährleistung
- Speicher und Einbauten: 2 Jahre bei fachgerechtem Anschluss mit Sicherheitsarmaturen. 5 Jahre bei Verwendung der Jenni Sicherheits- und Entlüftergruppe. 5 Jahre bei versteckten Mängeln. Keine Garantie bei Schweissung durch Dritte.
- Steuerungen: 2 Jahre.
- KWB Holzkessel: 2 Jahre ab Inbetriebnahme für Materialfehler an den Gerätebauteilen. 3 Jahre beim Abschluss eines Wartungsvertrages. 8 Jahre auf dem Kesselkörper beim Einbau einer funktionierenden Rücklaufhochhaltung.
- Fremdprodukte: Weitergabe der Herstellergarantie, siehe Ziffer F.
Jenni leistet dem Kunden Gewähr dafür, dass die Liefergegenstände im Zeitpunkt der Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden vorbehältlich anderer expliziter Vereinbarungen ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind unter anderem Schäden oder Mängel durch:
- Transport
- höhere Gewalt
- normale Abnützung und Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen
- Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem massgeblichen Stand der Technik und technischen Empfehlungen von Jenni entsprechen bzw. aufgrund von Projektplanung von dritter Seite festgelegt werden
- nicht fachgerechte bzw. nicht sachgemässe Behandlung
- Verwendung nicht normgerechter oder nicht geeigneter Brennstoffe
- nicht ausgeführte Stillstandswartungen oder Wassereinwirkung
- Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern oder durch Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalkungssysteme usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel verwendet werden
- ungenügende Absicherung durch aggressives Wasser, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse
- periodisch oder länger andauernde Entleerung der Anlage, bei Betrieb mit Dampf, Zugabe von Stoffen zum Heizungswasser, welche auf Stahl/Chromstahl oder Dichtungsmaterial aggressiv wirken können, bei über mässiger Schlammablagerung in den Heizkörpern oder anderen Anlageteilen und bei vorübergehender oder ständiger Sauerstoffeinschleppung in die Anlage
- Unter- oder Überdruck in Wassertanks sowie unregelmässiger Wasserdruck
- unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung
Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Auftreten von Mängeln geltend zu machen. Jenni kann in der Folge wahlweise entweder den betroffenen Liefergegenstand an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass der Liefergegenstand an Jenni zurückgesandt wird. Jenni wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und dem Kunden mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht.
Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird Jenni allfällige Mängel nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben oder den Liefergegenstand ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung), auf Reduktion des Preises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
Weitergehende Verpflichtungen, insbesondere die Übernahme von Schadenersatz, Kosten für Feststellungen von Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden (Betriebsunterbruch, Wasser- und Umweltschäden etc.) und Auswechslungskosten (z.B. damit verbundene Arbeiten, Wegkosten und Ausgaben) lehnt Jenni ab.
Im Falle der Reparatur oder Austausch von Liefergegenständen im Rahmen der Gewährleistung gilt für den reparierten/ausgetauschten Liefergegenstand die verbleibende Gewährleistungsdauer des ursprünglichen Liefergegenstands.
Jenni übernimmt keine Gewähr, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Jenni Änderungen oder Reparaturen am betroffenen Liefergegenstand vornimmt oder diesen unsachlich behandelt. Die Gewährleistung durch Jenni setzt voraus, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungen vollumfänglich geleistet hat.
Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung (Ausnahmen siehe Auflistung Ziffer D) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung des betreffenden Liefergegenstands.
E. Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Jenni nicht für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus verspäteter Lieferung oder Dienstleistung, sowie jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Jenni, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Jenni haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streik, Pandemien, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet Jenni nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer Liefergegenstände oder Dienstleistungen oder auf eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
Werden Vertragswaren von Jenni aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden hergestellt, ist Jenni nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser Spezifikationen zu überprüfen. Die Haftung und Gewährleistung von Jenni erstreckt sich nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion und sonstigen Angaben des Vertragspartners, sondern nur darauf, dass die Vertragswaren entsprechend diesen hergestellt werden.
Jenni ist für die haustechnische Auslegung bezogen auf das relevante Objekt nicht verantwortlich. Die objektbezogene Einbindung liegt uneingeschränkt in der Verantwortung des Kunden.
F. Drittprodukte
Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellten oder gelieferten Produkte übernimmt Jenni einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den Kunden. Der Kunde hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen den jeweiligen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt Jenni zudem dem Kunden die Jenni gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der Kunde dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von Jenni für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten.
Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei der Durchführung von Arbeiten an gebrauchten Anlagen oder Anlagen anderer Hersteller übernimmt Jenni weder Haftung noch Gewährleistung.
G. Speziell hergestellte/bestellte Liefergegenstände
Liefergegenstände, die speziell für den Kunden hergestellt oder bestellt wurden, können nicht zurückgenommen werden.
III. DIENSTLEISTUNGEN
A. Gegenstand und Umfang
Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt. Nachträgliche Änderungen sind schriftlich zu vereinbaren.
B. Erbringung
Der Kunde hat die Dienstleistungen nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 10 Werktagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Dienstleistungen als akzeptiert.
C. Haftung bzw. Gewährleistung bei Ergebnisverantwortung
Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung haftet Jenni dem Kunden nur für die sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen, übernimmt also für die Dienstleistungen keine Ergebnisverantwortung.
Allfällig durch Jenni erbrachte Planungsleistungen beruhen auf Annahmen und sind durch den Fachplaner/-installateur zu prüfen.
Im Übrigen wird für die Haftung auf Ziffer II.E. dieser AGB verwiesen.
Bei einer ausdrücklich vereinbarten Ergebnisverantwortung von Seiten Jenni gilt Ziffer II.D. dieser AGB analog.
IV. PREISE, VERGÜTUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNG
Preise und Vergütungen ergeben sich aus den jeweiligen Offerten, Preislisten etc. von Jenni.
Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung sind von Jenni erbrachte Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu vergüten. Spesen und Materialaufwand werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte sich die zugrunde liegende Ausgangslage während der Dauer des Vertrags massgeblich ändern oder sollen zusätzliche Liefergegenstände oder zusätzliche Dienstleistungen durch Jenni erbracht werden, kann Jenni selbst an sich feste Vergütungen anpassen.
Alle Preise und Vergütungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und rein netto, ab Werk Oberburg, in Schweizerfranken, sofern nicht anderweitig vereinbart. Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
Versandkosten, Versicherungen, Verpackung, Zollkosten und dgl. gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn Jenni Gewährleistungs-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Liefergegenständen ausführt.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ermessen von Jenni im Voraus oder nach Lieferung von Liefergegenständen bzw. nach Erbringung von Dienstleistungen.
Rechnungen von Jenni sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von fünf Prozent (5%) pro Jahr sowie die Bezahlung von Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre. Jenni ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen.
Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Die Zahlungen sind auch termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines Liefergegenstands, durch die der Gebrauch des Liefergegenstands nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind.
V. WEITERE BESTIMMUNGEN
A. Beizug von Dritten
Jenni ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.
B. Lieferfristen und Termine
Jenni ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. Jenni kann jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund von Verzögerungen durch den Kunden oder Dritter, wie z.B. verspäteten planerischen und/oder statischen und/oder anderen Freigaben oder verspäteter Unterzeichnung terminrelevanter Nachträge oder vom Kunden vorgeschlagener Änderungen des Gegenstands oder Umfangs des Liefergegenstandes oder der Dienstleistung, bzw. ganz generell aufgrund fehlender oder ungenügender Vorbereitung oder Unterstützung durch den Kunden oder Dritte oder aufgrund von neuen Erkenntnissen zu Terminverschiebungen kommen, für welche Jenni nicht haftet.
C. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die Liefergegenstände und Dienstleistungen korrekt vorzunehmen. Insbesondere hat der Kunde die für die Liefergegenstände und Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und Jenni auf allfällige spezielle behördliche und andere Vorschriften und Richtlinien und Besonderheiten schriftlich aufmerksam zu machen. Ebenfalls hat der Kunde Jenni über spezielle funktionstechnische Anforderungen, die von branchenüblichen oder von Jenni abgegebenen Empfehlungen abweichen, schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat Jenni den erforderlichen Zutritt zu gewähren.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Instruktionen von Jenni betreffend die Liefergegenstände und Dienstleistungen zu befolgen.
D. Eigentum und Immaterialgüterrecht
Jenni oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen Liefergegenständen und Dienstleistungen, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Der Kunde anerkennt diese Rechte von Jenni bzw. deren Lizenzgebern.
Jenni bestätigt, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von Jenni keine Rechte Dritter verletzen. Jenni gibt aber keine Garantie dafür ab, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.
E. Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
F. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Jenni unterstehen materiellem Schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Jenni (CH-Burgdorf). Es steht Jenni jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.
G. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung (www.jenni.ch/datenschutz) bildet einen integralen Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklären die Kunden ausdrücklich Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung und zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäss den Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.
Stand: August 2023